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1.0 Allgemeines
1.1 Die WEMA Architektur + Design GmbH erbringt unter anderem Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Erstellung, berät Auftraggeber hierbei und bietet Leistungen hinsichtlich der Aktualisierung und Pflege von Websites an. Die WEMA Architektur + Design GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit den Auftraggebern abgeschlossenen Verträge für Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Erstellung. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im weiteren WEMA Architektur + Design GmbH genannt). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt.
1.2 Abbildungen und Angaben in Internetpräsentationen und Werbematerial der WEMA Architektur + Design GmbH sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3 Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch die WEMA Architektur + Design GmbH schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil.
2.0 Datensicherheit und Inhalt der Daten
2.1 Der Auftraggeber stellt die WEMA Architektur + Design GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei. Es besteht seitens der WEMA Architektur + Design GmbH keine Überprüfungspflicht.
2.2 Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt die WEMA Architektur + Design GmbH keinerlei Haftung.
2.3 Für einen eventuellen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber aus dem Internet oder sonstigen Datenträgern wird keinerlei Haftung übernommen.
2.4 Entsteht der WEMA Architektur + Design GmbH durch Datenträger vom Auftraggeber ein Schaden (Viren etc.), behält sich die WEMA Architektur + Design GmbH das Recht vor, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
2.5 Die WEMA Architektur + Design GmbH lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.
2.6 Die WEMA Architektur + Design GmbH lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers veröffentlicht wurden.
3.0 Angebote, Zahlungsmodalitäten
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Vergütung der durch die WEMA Architektur + Design GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in CHF.
3.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Leistungen Eigentum der WEMA Architektur + Design GmbH.
3.4 Die Zahlungsweise erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und kann nur in Absprache mit der WEMA Architektur + Design GmbH in schriftlicher Form geändert werden.
3.5 Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Dienst- und Werkverträgen ist die WEMA Architektur + Design GmbH berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu fordern.
3.6 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist die WEMA Architektur + Design GmbH nach Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Jede Mahnung wird mit CHF 10.- zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.7 Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung bei fälliger Zahlung im Verzug, so ist die WEMA Architektur + Design GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung zum betreffenden Angebot bis zum Eingang der geforderten Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
3.8 Bei Zahlungsverzug sind alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen bzw. Vereinbarungen hinfällig.
3.9 Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch durch die WEMA Architektur + Design GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen zulässig.
3.10 Die WEMA Architektur + Design GmbH behält sich das Recht vor, Anzahlungen in Höhe von mindestens 33% (brutto) der vereinbarten Vertragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung zu erheben.
3.11 Im Weiteren ist die WEMA Architektur + Design GmbH dazu berechtigt, nach jeder Abnahme der in Ziffer 7.2 besonders bezeichneten Projektstufen, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen der einzelnen Projektstufen.
3.12 Bei vereinbarter monatlicher Ratenzahlung wird der aktuelle Zinsleitsatz erhoben. Die WEMA Architektur + Design GmbH ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten – hierfür ist kein gesondertes Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
3.13 Nach Fertigstellung der Website wird die WEMA Architektur + Design GmbH dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig.
4.0 Aufträge, Verträge und Kündigungsfristen
4.1 Die Auftragserteilung gegenüber die WEMA Architektur + Design GmbH erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form. Der Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft. Verträge über Lieferungen und Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
4.2 Wartungsverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der WEMA Architektur + Design GmbH vorliegen.
4.3 Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
4.4 Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Vermittlung eines Domainnamens ist ausgeschlossen.
4.5 Für den Umfang der von der WEMA Architektur + Design GmbH zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschliesslich der zum Zeitpunkt der Leistung schriftlich erteilte Auftrag massgebend.
4.6 Die WEMA Architektur + Design GmbH ist berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.
5.0 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
5.1 Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung bzw. nach Lieferung des vertraglich definierten Leistungsumfangs geltend gemacht werden. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen.
5.2 Die WEMA Architektur + Design GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WEMA Architektur + Design GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmässig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
5.4 Ändert der Auftraggeber ohne Absprache mit der WEMA Architektur + Design GmbH die Quelltexte der Webseiten, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch für die von der WEMA Architektur + Design GmbH erbrachte Leistung.
5.5 Die Einträge in Suchmaschinen werden in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemässe Eintragung in die Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für die WEMA Architektur + Design GmbH entstehen.
5.6 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält der WEMA Architektur + Design GmbH von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
5.7 Für Störungen innerhalb des Internets übernimmt die WEMA Architektur + Design GmbH keine Haftung. Die WEMA Architektur + Design GmbH haftet nur für eigenes Verschulden.
5.8 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet die WEMA Architektur + Design GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird von der WEMA Architektur + Design GmbH nicht übernommen.
5.9 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5.10 Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte von der WEMA Architektur + Design GmbH wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
5.11 Haftungen zu ausländischem Recht werden gesondert geregelt.
5.12 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WEMA Architektur + Design GmbH.
6.0 Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrages erforderlich ist.
6.2 Zur Durchführung der gesondert abgeschlossenen Verträge für Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Erstellung wird der Auftraggeber unverzüglich das erforderliche Basismaterial zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt der Auftraggeber der WEMA Architektur + Design GmbH die zur Herstellung der Website erforderlichen Texte, Daten, Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen bereit.
6.3 Der Auftraggeber hat der WEMA Architektur + Design GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der WEMA Architektur + Design GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
6.4 Für die Beschaffung und Herstellung des Basismaterials ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Beschaffung von weiterem Basismaterial ist von der WEMA Architektur + Design GmbH nicht geschuldet. Zur Prüfung, ob sich die zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist die WEMA Architektur + Design GmbH nicht verpflichtet.
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der WEMA Architektur + Design GmbH, Titel, Beschreibungen und Schlüsselworte der zu erstellenden Website zur Verfügung zu stellen, damit die WEMA Architektur + Design GmbH die entsprechenden Meta Tags in den Quellcode der Website einbinden kann.
6.6 Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von der WEMA Architektur + Design GmbH beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der von der WEMA Architektur + Design GmbH angebotenen Leistung in Verzug, so ist die WEMA Architektur + Design GmbH berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist abgelehnt wird.
6.7 Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist die WEMA Architektur + Design GmbH berechtigt, Ersatz für die dadurch entstandenen Mehraufwendungen und den verursachten Schaden zu verlangen – mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.
6.8 Der Auftraggeber wird das gemäss Ziffer 6.2 zu liefernde Basismaterial spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptionsstufe (Ziffer 7.2) und gemäss der Spezifikation der gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign und Website-Erstellung zur Verfügung stellen.
7.0 Pflichten der WEMA Architektur + Design GmbH
7.1 Die WEMA Architektur + Design GmbH verpflichtet sich aufgrund der mit den Auftraggebern gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign und Website-Erstellung sowie der Vorgaben des in Ziffer 6.2 bezeichneten Basismaterials, ein Konzept für das Webdesign, die Website und die auf dem Konzept basierende Website zu erstellen.
7.2 Die WEMA Architektur + Design GmbH erbringt die vertraglich geschuldete Leistung ohne anderslautende Bestimmung in drei vereinbarten Stufen, der Konzeptionsstufe (Stufe 1), der Produktionsstufe (Stufe 2) und der Fertigstellungsstufe (Stufe 3).
7.3 Die WEMA Architektur + Design GmbH verpflichtet sich, die angefertigte Website für die folgenden Browser zu optimieren: Mozilla Firefox, Internet Explorer, Opera, Chrome. Bilddateien und Animationen sind von der WEMA Architektur + Design GmbH so abzuspeichern, dass sie mit den genannten Browsern und den dafür erforderlichen Plug-Ins abzurufen und zu betrachten sind.
7.4 Die WEMA Architektur + Design GmbH bietet nach Abschluss der Erstellungsleistungen an, für den Auftraggeber die Aktualisierung und Pflege der Webseite zu übernehmen.
8.0 Abnahme
8.1 Alle in Ziffer 7.2 bezeichneten Projektstufen unterliegen dem jeweiligen Erfordernis der Abnahme durch schriftliche Erklärung gegenüber der WEMA Architektur + Design GmbH. Die schriftliche Abnahme ist Voraussetzung für die weitere Leistungserbringung der nächsten Stufe.
8.2 Nach Fertigstellung der jeweiligen in Ziffer 7.2 besonders bezeichneten Projektstufen verpflichtet sich der Auftraggeber, innerhalb von vier Werktagen die vereinbarten Anforderungen und Funktionsfähigkeiten der Website gemäss den vertraglich vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber der WEMA Architektur + Design GmbH nicht innerhalb der viertägigen Prüfungspflicht eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgegeben hat, gilt die jeweilige Projektstufe als abgenommen. Auf diese Folge wird die WEMA Architektur + Design GmbH den Auftraggeber besonders hinweisen.
8.3 Bei eventuellen Mängeln an den von der WEMA Architektur + Design GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht seitens des Auftraggebers das Recht auf deren Beseitigung in einer angemessenen Frist, aber nur, falls diese gemäss Ziffer 7.2 keiner anders lautenden Bestimmung unterstehen. Ein Abzug in Geld von der vereinbarten Vergütung ist nicht gestattet.
8.4 Während der Fertigstellungsstufe (Stufe 3) gemäss Ziffer 7.2 ist die WEMA Architektur + Design GmbH berechtigt, den Auftraggebern einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
8.5 Nach Beendigung der Fertigstellungstufe (Stufe 3) gemäss Ziffer 7.2 verpflichtet sich die WEMA Architektur + Design GmbH dazu, dem Auftraggeber die Endversion der Website auf einem geeigneten Speichermedium zur Verfügung zu stellen.
9.0 Leistungsänderungen
9.1 Der Auftraggeber kann bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung der jeweiligen Projektstufen verlangen. Die WEMA Architektur + Design GmbH wird in diesem Fall die Produktion unterbrechen und prüfen, ob die Änderungen technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der WEMA Architektur + Design GmbH zumutbar sind sowie ermitteln, ob sich diesbezüglich ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für die WEMA Architektur + Design GmbH ergibt. Die WEMA Architektur + Design GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informieren.
9.2 Als vergütungspflichtiger Mehraufwand gelten, unabhängig von der gesondert vereinbarten Vergütung, in jedem Fall Aufwendungen, die die WEMA Architektur + Design GmbH tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe der Projektstufen (Stufe 1 bis 3) gemäss Ziffer 7.2 Änderungen hat durchführen lassen, die sich auf Leistungen oder Lieferungen beziehen, die bereits freigegeben beziehungsweise abgenommen worden sind.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeglichen Mehraufwand der WEMA Architektur + Design GmbH gemäss dem besonders vertraglich vereinbarten Stundenansatz/Tagesansatz zu vergüten.
10.0 Urheber- und Nutzungsrecht
10.1 Die WEMA Architektur + Design GmbH räumt dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die erstellte Website und das Webdesign zu nutzen.
10.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst dann wirksam, wenn der Auftraggeber gemäss den gesondert abgeschlossenen Verträgen die geschuldete Vergütung vollständig an die WEMA Architektur + Design GmbH entrichtet hat.
10.3 In keinem Fall erwirbt der Auftraggeber das Copyright an HTML-Dokumenten, Skripten, Programmen, Bildern, Texten, Videos usw., die a) nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt, angefertigt oder b) ihm nur für Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen worden sind.
10.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich WEMA Architektur + Design GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.
10.5 An geeigneten Stellen der Website werden Hinweise auf die Urheberstellung der WEMA Architektur + Design GmbH aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der WEMA Architektur + Design GmbH zu verändern oder zu entfernen. Gleiches gilt für die Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
10.6 Der Auftraggeber darf das von der WEMA Architektur + Design GmbH gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen.
10.7 Dem Auftraggeber ist es ohne Genehmigung der WEMA Architektur + Design GmbH nicht gestattet, am Aufbau, der Gestaltung o. Ä. der Internetseiten Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile zu veräussern.
10.8 Die Urheberrechte an allen HTML-Seiten und an allen Skripten (JavaScript, ActionScript, VBScript, PerlScript, PHP, CF, ASP, CGI- oder Java-Programmen), Graphiken und Animationen (animierte GIF-Dateien) verbleiben bei der WEMA Architektur + Design GmbH, soweit diese nicht frei verfügbar oder zur freien Verwendung bestimmt sind, im Eigentum Dritter stehen und/oder es im Vertrag anders definiert wurde.
10.9 Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der Zustimmung der WEMA Architektur + Design GmbH
11.0 Urheberrechtsvermerke und Referenzangaben
11.1 Der Auftraggeber räumt der WEMA Architektur + Design GmbH das Recht ein, das Logo der WEMA Architektur + Design GmbH und ein Impressum in die Website des Auftraggebers einzubinden und diese miteinander und mit der Website der WEMA Architektur + Design GmbH zu verlinken.
11.2 Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheberin.
11.3 Die WEMA Architektur + Design GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Auftraggeber-Vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
12.0 Browser-Kompatibilität und Links
12.1 Die WEMA Architektur + Design GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Webseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browser-Software, es sei denn, es fällt der WEMA Architektur + Design GmbH grobe Fahrlässigkeit zur Last.
12.2 Soll die Präsentation unter anderen Browsern laufen, so ist dies vor Vertragsabschluss vom Auftraggeber schriftlich niederzulegen.
12.3 Links, die in die Internet-Präsenz integriert wurden, können auf Grund der dynamischen Entwicklung des Internets nach einiger Zeit inaktiv werden. Daraus kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen die WEMA Architektur + Design GmbH ableiten.
13.0 Mitteilungen
13.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronische Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen an:
13.2 Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
13.3 Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
14.0 Datenschutz und Rechte Dritter
14.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass das von ihm eingebrachte Basismaterial sowie alle sonstigen von ihm eingebrachten Daten und Dateien für die Erstellung der Webseite frei von Viren sind, dass ihr Inhalt in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und der Präsentation keine Urheber-, Marken- und/oder andere Schutzrechte Dritter entgegenstehen.
14.2 Soweit der Auftraggeber Basismaterial und sonstige Daten und Dateien für die Website-Erstellung und das Webdesign einbringt, sichert er zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial und die sonstigen Daten und Dateien der WEMA Architektur + Design GmbH zum Zwecke der Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.
14.3 Soweit an dem Basismaterial und den eingebrachten Daten und Dateien Urheber-, Marken- und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung der Verträge erforderlichen Lizenzen ist.
14.4 Die WEMA Architektur + Design GmbH ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die WEMA Architektur + Design GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Sollten Dritte die WEMA Architektur + Design GmbH wegen möglicher Rechtsverstösse belangen, die aus den Inhalten der erstellten Website oder des Webdesigns resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die WEMA Architektur + Design GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und der WEMA Architektur + Design GmbH die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind.
15.0 Auftragsverzögerung, Auftragsstornierung
15.1 Sollte die WEMA Architektur + Design GmbH einen Abgabetermin auf Grund einer vom Auftraggeber zu vertretenen Verzögerung um mehr als 14 Tage nicht einhalten können, muss der Auftraggeber für einen dadurch eingetretenen Verdienstausfall aufkommen. Die Höhe des Verdienstausfalls bemisst sich nach der Auftragshöhe und der Dauer der Verzögerung und beträgt mindestens 3% der Vertragssumme pro Tage Verzug.
15.2 Zieht der Auftraggeber einen Auftrag nach Auftragserteilung zurück, muss dieser zum einen für den Verdienstausfall aufkommen und zum anderen werden die schon erbrachten Leistungen und Auslagen in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 33% der Auftragssumme.
16.0 Sonstiges
16.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
17.0 Salvatorische Klausel
17.1 Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als unwirksam oder unvollständig erweisen, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
17.2 Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
18.0 Schlussbestimmungen
18.1 Die WEMA Architektur + Design GmbH darf Auftraggeber auf Ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenz-Auftraggeber nennen. Die WEMA Architektur + Design GmbH darf die Erstellungsleistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes oder vertraglich vereinbartes Interesse geltend machen.
18.2 Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können per E-Mail stattfinden. Zwischen dem Auftraggeber und der WEMA Architektur + Design GmbH gilt die jeweils aktuelle, im Internet publizierte Fassung der AGB.
18.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Auftraggeber befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dies ist nur in Absprache mit der WEMA Architektur + Design GmbH und ausschliesslich in schriftlicher Form gestattet.
18.4 Gemäss Datenschutzgesetz verpflichtet sich die WEMA Architektur + Design GmbH zur Geheimhaltung sämtlicher übergebener Auftraggeber-Daten. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der WEMA Architektur + Design GmbH, Tobel TG. Es gilt das schweizerische Recht.
18.5 Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz der WEMA Architektur + Design GmbH, Tobel TG. Auf das Vertragsverhältnis ist das schweizerische Recht anwendbar. Wenn aus irgendeinem Grund ein zuständiges Gericht irgendeine Bestimmung oder einen Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für undurchsetzbar erklärt, bleibt alles andere in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig.
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